Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.09.1987 - 5 Ss 276/87 - 221/87 I |
Diebesfalle [OLG Düsseldorf]
§ 242 StGB, kein vollendeter Diebstahl, wenn der (natürliche, wenn auch nach außen nicht hervortretende) Wille des Gewahrsamsinhabers dahin geht, daß er mit der Aufhebung des Gewahrsams einverstanden ist
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1988, 83
- MDR 1988, 337
- StV 1988, 109
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 13.01.1987 - 1 Ss 475/86 auch OLG Düsseldorf (Beschluß - 5 Ss 276/87 - 221/87 I. v. 7.9. 87, in MDR 1988 Heft 4 S. 337 = NJW 1988 Heft 1/2 S. 83): Nach Ansicht des Senats liegt bei einer sogen. Diebesfalle durch Bereitlegen präparierter Diebstahlsobjekte im Regelfall kein vollendeter Diebstahl vor.
