Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.1987 - 5 Ss 276/87 - 221/87 I   

Diebesfalle [OLG Düsseldorf]

§ 242 StGB, kein vollendeter Diebstahl, wenn der (natürliche, wenn auch nach außen nicht hervortretende) Wille des Gewahrsamsinhabers dahin geht, daß er mit der Aufhebung des Gewahrsams einverstanden ist

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1988, 83
  • MDR 1988, 337
  • StV 1988, 109
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Wird zitiert von ...  

  • OLG Celle, 13.01.1987 - 1 Ss 475/86  
    auch OLG Düsseldorf (Beschluß - 5 Ss 276/87 - 221/87 I. v. 7.9. 87, in MDR 1988 Heft 4 S. 337 = NJW 1988 Heft 1/2 S. 83): Nach Ansicht des Senats liegt bei einer sogen. Diebesfalle durch Bereitlegen präparierter Diebstahlsobjekte im Regelfall kein vollendeter Diebstahl vor.
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